Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen, Tagungen, Feiern, Ausstellungen in unserem Haus.
1. Geltungsbereich
1.1. Für alle mietweise überlassene Räumlichkeiten in unserem Haus sowie Terrasse, Hof, Biergarten,
Eventflächen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Bankett, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und
Präsentationen etc. sowie
1.1.1.Catering im privaten, öffentlichen und Geschäftlichen Raum.
1.1.2.Und hiermit zusammenhängende nicht gastronomischen Leistungen und Lieferungen.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen sowie die Einladung zu
Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.
1.4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von
§§ 13, 14 BGB.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG
2.1. Das Hotel: Landgasthof und Hotel Zur Rose in Berg, Inhaber Norbert Zimmermann, Graf- Konrad Str.5,
89584 Ehingen (Donau), Tel:07391 70830
2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des
Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu
bestätigen.
2.3. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Verfassungstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut
und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig
geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird
das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der
Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit
der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
3. Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten
bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel
beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies
auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden
Steuern. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend
angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss
und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. Bei Bestellungen, die mehr als 4 Monate vor dem
Zeitpunkt der Veranstaltung aufgegeben wurden, behalten wir uns eine Anpassung der Preise entsprechend
der Marktlage vor.
3.4. Die Rechnung kann bei erhalt sofort Bar oder mit EC-Karte im Haus gezahlt werden. Wurde Zahlung auf
Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn
Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung/Raummiete
oder Sicherheitsleistung, Bar oder per Überweisung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung/Raummiete
und die Zahlungstermine werden im Vertrag in Textform vereinbart.
3.6. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag
vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
4.1. Stornierungs-Fristen
Stornierungstag vor vereinbartem
Veranstaltungstermin
Vergütung
60 Tage und mehr Tage Kostenfrei
30-60 Tage Siehe 4.2.
30-14 Tage 30% der Gesamtsumme lt.
Auftragsbestätigung
14-7 Tage 60% Gesamtsumme lt. Auftragsbestätigung
7-1 Tage 90% Gesamtsumme lt. Auftragsbestätigung
Am Vereinbarten Veranstaltungstermin Gesamtsumme lt. Auftragsbestätigung
4.2. Bei einer Stornierung bis 31 Tage vor vereinbartem Veranstaltungstermin wird die überwiesene Raummiete
als Bearbeitungsgebühr betrachtet und einbehalten.
4.3. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich.
4.4. Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis zuzüglich Getränke
x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-GangMenü des
jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des
Menüpreises berechnet.
4.5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt ab
dem 30. Tag vor dem Veranstaltungstermin 30%, bei einem Rücktritt ab dem 14. Tag 60% und ab dem 7. Tag
90% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bei mehrtägigen
Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich.
4.6. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe
entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
5. RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag
zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der
Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der
Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.5 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach
Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, insbesondere falls – Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter
irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich
kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; – das Hotel
begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; – der Zweck bzw. der Anlass der
Veranstaltung gesetzeswidrig ist; – ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei
einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den
Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffern 4.1 bis 4.6 gelten in diesem Fall
entsprechend.
6. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
6.1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als die vereinbarte Personenzahl muss dem Hotel spätestens
fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels. Der
Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl
niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der
geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als die vereinbarte Personenzahl soll dem Hotel frühzeitig,
spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird sonst die
maximal vereinbarte Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
6.3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume zu
tauschen.
6.4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel
diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung
stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
6.5. Unsere Veranstaltungskalkulation beruht darauf, dass unser Personal 9 Stunden tätig ist. Hierzu zählen zwei
Stunden für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung. Soweit eine Veranstaltung mehr als 8 Stunden
andauert, sind darüberhinausgehende Personalkosten durch den Kunden zu tragen.
6.6. Sollte die Veranstaltung länger als 01:00 Uhr andauern werden zusätzliche Nachtzuschläge fällig 01:00-
02:00 Uhr/500.-€; 02:00-03:00 Uhr/600.-€; ab 03:00 Uhr Sperrstunde , Sollte diese Überschritten werden je
angefangen stunde 1000.-€ fällig. Diese werden immer fällig, solange Sich noch Personen im Veranstaltung
raum befinden und nicht abgebaut werden kann, Veranstalter/Kunden haften für Ihre Gäste.
7. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
7.1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen
bedürfen einer Vereinbarung Textform mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein angemessener Beitrag zur
Deckung der Gemeinkosten berechnet.
7.2. Werden Kuchen, Torten, Gebäck oder Ähnliches zu Feierlichkeiten (z.B. Hochzeiten, Geburtstagen oder
Taufen) mitgebracht, behalten wir uns vor zu unserer Sicherheit rückstellproben von allem zu entnehmen
und 14 Tage zu behalten.
7.3. Sollte kein Kuchenbuffet oder ähnliches vereinbart sein, berechnen wir bei mitgebrachten Kuchen ein
Kuchen Gedeck von 2.50€/Person
7.4. Sollten eigene Alkoholische Getränke erwünscht sein wir für diese pro geöffnete Flasche, 10.-€/10cl
Korkgeld berechnet. Alle mitgebrachten alkoholischen Getränke müssen ungeöffnet vor der Veranstaltung
an der Theke abgegeben werden. Sollten unangemeldet Alkoholische Getränke auf der Veranstaltung
entdeckt werden wird eine dem entstandenen Schaden geschätzte Summe in Rechnung gestellt.
8. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN, ANSCHLÜSSE UND SONSTIGE AUSSTATTUNGEN
8.1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische Einrichtungen, Anschlüsse und/oder
sonstige Ausstattungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des
Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das
Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus deren Überlassung frei.
8.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels
bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder
Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel
diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal
erfassen und berechnen.
8.3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und
Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
8.4. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten
zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
8.5. Der Kunde hat die im Rahmen urheberrechtlich relevanter Vorgänge (z.B. Musikdarbietung,
Filmvorführung, Streamingdienste) erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit
den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.
8.6. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach
Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit
das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
9. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
9.1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des
Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder
Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine
vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
9.2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von dem Kunden eingebrachte Gegenstände und deren
Verwendung haben brandschutztechnischen Anforderungen und behördlichen Vorschriften zu entsprechen.
Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis
nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen.
Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem
Hotel abzustimmen.
9.3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu
entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden
vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des
Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
10. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN/SONDERREINIGUNG
10.1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst
verursacht werden.
10.2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in
Form einer Kreditkartengarantie oder Vorauszahlung, verlangen.
10.3. Unsere Miete für Veranstaltungsräume beinhaltet die üblichen Reinigungskosten für, im Rahmen
solcher Veranstaltungen, zu erwartender Verunreinigungen. Soweit aufgrund durch den Kunden
mitgebrachter Gegenstände wie insbesondere, jedoch nicht abschließend, Konfettibomben oder Reis sowie
starker Verunreinigungen, z.B. der WC- und Außenanlagen, eine über eine übliche Reinigung hinausgehende
Reinigung erforderlich ist, trägt der Kunde die darüberhinausgehenden Kosten. Der Kunde haftet für seine
Gäste.
11. RAHMENBEDINGUNGEN UND HAUSREGELN
11.1. Veranstaltungslautstärke und Musik sind ab 01:00 Uhr auf Zimmerlautstärke zu reduzieren
und Außentüren/Festerer geschlossen zu halten, bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor die
Veranstaltung zu beenden.
11.2. Wir behalten uns vor im eigenen Ermessen den Ausschank von alkoholischen Getränken an
stark Alkoholisierte Gäste zu Untersagen. Der Kunde haftet für seine Gäste.
11.3. Wir behalten uns jederzeit vor alkoholisierte aggressive Gäste, die nach 5.3. das Geschäft,
Mitarbeiter oder andere Gäste stören, belästigen oder ähnliches, zu entfernen. Der Kunde haftet für
seine Gäste
12. HYGIENE
12.1. Im Interesse der Qualität und Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit von
Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt,
kann nach Absprache die Gesamtmenge auf verschiedene Zeiten verteilt werden.
12.2. Im Falle von Catering Lieferungen oder Abholungen übernimmt das Hotel für eine unsachgemäße
Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe den Kunden keinerlei Haftung.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind
unwirksam.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übernachtungen in unserem Haus.
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur
Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a
BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-,
Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur
Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform
vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER
2.1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des
Kunden durch das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der
Vertrag über Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN“ zustande.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom
Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel
verauslagt werden.
3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden
Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen
Kommunalrecht des Gasts selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen
Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den
Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit
Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier
Monate überschreitet.
3.4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden
Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei
Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.6. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag
vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für bestehende und künftige
Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5
und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.
3.8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des
Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.9. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden
kann.
4. RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES KUNDEN NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES
HOTELS („NO SHOW“)
4.1. Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein
Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder
Kündigungsrecht besteht.
4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart
wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche
des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten
Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsoder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz
Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der
Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet,
so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall
verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für
Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements
zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der
geforderten Höhe entstanden ist.
5. RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag
zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt
entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage
des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht
geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, insbesondere falls – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder
falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die
Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; – das Hotel begründeten Anlass
zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; – der Zweck bzw. der Anlass des
Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; – ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei
einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den
Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.
6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der
Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu
stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen
vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis)
in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht
begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch
auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
1.1. Im Zimmerpreis beinhaltet sind die üblichen Reinigungskosten für, im Rahmen einer Übernachtung, zu
erwartender Verunreinigungen. Soweit aufgrund durch den Kunden eine über eine übliche Reinigung
hinausgehende Reinigung erforderlich ist (z.B. Hund oder rauchen im Zimmer), trägt der Kunde die
darüberhinausgehenden Kosten. Der Kunde haftet für seine Gäste.
7. HAFTUNG DES HOTELS
7.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut
und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht
anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels
auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel
empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und
Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als
3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem
Hotel.
7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte
haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit
Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme,
Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen
übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8. RAHMENBEDINGUNGEN UND HAUSREGELN
8.1. Wir behalten uns jederzeit vor alkoholisierte aggressive Gäste, die nach 5.3. das Geschäft, Mitarbeiter oder
andere Gäste stören, belästigen oder ähnliches, ohne Ansprüche gewaltsam zu entfernen. Der Kunde haftet
für seine Gäste.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind
unwirksam.
9.2. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand
Graf-Konrad Str. 5, 89584 Ehingen (Donau). Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des
Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder
Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
9.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
9.4. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine
Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten
(„OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Hotel nimmt jedoch nicht an
Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil. Oder wahlweise einfügen: Das Hotel
verpflichtet sich zur Teilnahme. Weiterer Hinweis auf der OS-Plattform, vgl. Art. 14 Abs. 2 ODR-Verordnung.